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REGELWERK

Die offiziellen Regeln für Vortex CRIMELIFE

Vortex CRIMELIFE REGELWERK

§ 1.1 – SCHUSSCALL-PFLICHT
  • Bevor eine Waffe gezogen wird, muss ein klar verständlicher Schusscall ausgesprochen werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass die gegnerische Partei diesen wahrgenommen hat.
  • Ein Beispiel für einen gültigen Schusscall: „Hände hoch oder es knallt – ROT!“
  • Zwischen dem Call und dem Schuss muss mindestens eine Reaktionszeit von 2 Sekunden gegeben sein.
§ 1.2 – GROUNDING-VERBOT
  • Das sogenannte „Grounding“ – also das Absetzen eines Calls, während man sich außerhalb des Sichtfelds der Zielperson befindet – ist nicht erlaubt.
  • Alle beteiligten Parteien müssen sich sichtbar sein.
§ 1.3 – ZIVILISTENGRUPPEN (SQUADS)
  • Zivilisten dürfen sich in Gruppen von maximal 3 Personen zusammenschließen.
  • Jede dieser Personen muss gleich aussehen.
§ 1.4 – NEW-LIFE-REGEL
  • Wird man nach einem aktiven Schusscall getötet, darf man nach dem Respawn nicht zurück an die Szene.
  • Ein erneuter Schusscall ist bei neuer Beteiligung zwingend erforderlich.
§ 1.5 – INDIVIDUELLE CHARAKTERE
  • Outfits, die stark an „Cailou“ erinnern, sind nicht gestattet.
  • Jeder Spieler hat einen einzigartigen und individuellen Charakter zu erstellen.
§ 1.6 – VERBOT VON MULTICALLING
  • Es ist nicht erlaubt, gleichzeitig mehrere voneinander unabhängige Spieler mit einem Schusscall zu bedrohen.
§ 1.7 – SAFEZONES
  • Die Flucht in eine Safezone während eines laufenden Schusscalls ist strengstens untersagt.
§ 1.8 – BUG ABUSE
  • Das Ausnutzen von Spielfehlern (Bugs) – z. B. der Weste-Bug – ist verboten.
§ 2.1 – BEWEISFÜHRUNG
  • Regelverstöße müssen durch Videobeweis mit Ton von beiden Parteien belegt werden.
§ 2.2 – AUFNAHME VON SUPPORTGESPRÄCHEN
  • Supportgespräche dürfen nicht aufgenommen oder gestreamt werden, es sei denn, das High-Team hat eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt.
§ 2.3 – ENTSCHEIDUNG IM SUPPORT
  • Die Entscheidung des leitenden Supporters ist bindend.
  • Ein Widerspruch kann ausschließlich über das Ticketsystem auf dem Discord eingelegt werden.
§ 2.4 – RESPEKT GEGENÜBER TEAMMITGLIEDERN
  • Der respektvolle Umgang mit Teammitgliedern ist Pflicht.
§ 2.5 – KONTAKTAUFNAHME
  • Das private Anschreiben von Teammitgliedern ist nicht erlaubt.
  • Supportfälle sind ausschließlich über den Vortex Crimelife Discord zu klären.
§ 3.1 – STÖRVERHALTEN
  • Das gezielte Stören von anderen Spielern ist untersagt.
§ 3.2 – UNANGEMESSENE NAMEN
  • Steam- oder Charakternamen, die unangemessen oder unpassend sind, können von der Serverleitung geändert werden.
§ 3.3 – VOICE ABUSE
  • Das Stören durch Soundboards oder Voice Changer ist untersagt.
§ 3.4 – FALSCHE FRAKTIONSZUGEHÖRIGKEIT
  • Es ist verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, zu der man nicht gehört.
§ 4.1 – FAMILIEN- & TOTENBELEIDIGUNGEN
  • Beleidigungen wie „Hurensohn“, „Fick deine Mutter“ oder Respektlosigkeit gegenüber Verstorbenen sind verboten.
§ 4.2 – FRAUENFEINDLICHE AUSDRÜCKE
  • Worte wie Schlampe, Hure, Nutte usw., die sich gezielt gegen Frauen richten, sind nicht erlaubt.
§ 4.3 – BELEIDIGUNGEN IN ANDEREN SPRACHEN
  • Harte Beleidigungen oder übersetzte „Blacklisted-Wörter“ in fremden Sprachen sind ebenso verboten.
§ 4.4 – RASSISTISCHE BEGRIFFE
  • Worte wie das N-Wort, Sklave, Bimbo, Baumwollpflücker usw. sind strengstens untersagt – auch jede andere Form von rassistischer Sprache, egal ob national oder international.
§ 4.5 – HOMOPHOBIE & TRANSFEINDLICHKEIT
  • Begriffe wie Schwuchtel, Transe, Transformer, Kampflesbe usw. sind verboten.
§ 4.6 – FEINDLICHE AUSSAGEN GEGENÜBER RELIGIONEN
  • Jegliche Form von religiöser Diskriminierung oder Beleidigung ist nicht gestattet.
§ 4.7 – BEHINDERUNG & MENTALE GESUNDHEIT
  • Beleidigungen, die sich auf körperliche oder geistige Einschränkungen beziehen, sind nicht erlaubt.
§ 4.8 – NICHT AUFGELISTETE BEGRIFFE
  • Auch Begriffe, die hier nicht direkt genannt werden, können bei unangemessenem Gebrauch bestraft werden.